Kosten
Als Heilpraktikerin biete ich meine Leistungen auf Selbstzahlerbasis an. Dies ermöglicht eine individuelle und flexible Gestaltung der Begleitung sowie einen zeitnahen Therapiebeginn.
Honorar
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Telefonisches Vorgespräch (ca. 15 Minuten): kostenlos
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Einzelgespräch (außer NET) (60 Minuten): 80 €
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Traumabewältigung mit NET (60 Minuten): 100 €
Die Kosten beinhalten eine intensive Vor- und Nachbereitung der einzelnen Sitzungen
Die Preise gelten ab dem 01.01.2026.
Selbstzahlerleistungen
Als Heilpraktikerin biete ich meine Leistungen auf Selbstzahlerbasis an. Dies ermöglicht eine individuelle und flexible Gestaltung der Begleitung sowie einen zeitnahen Beginn der Unterstützung.
Ein Vorteil der Selbstzahlerleistung besteht darin, dass die Begleitung unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gestaltet werden kann. Dadurch können die Methoden und therapeutischen Ansätze individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden und auch Verfahren einbezogen werden, die über die von den Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren hinausgehen, beispielsweise achtsamkeitsbasierte, kreative oder ressourcenorientierte Ansätze.
Zudem bleiben Ihre persönlichen Anliegen vertraulich. Es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen, Behandlungsdaten oder Therapieberichten an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Institutionen. Die Inanspruchnahme der Begleitung wird ausschließlich zwischen Ihnen und mir dokumentiert.
Viele Menschen schätzen außerdem die Möglichkeit, zeitnah Unterstützung zu erhalten. Gerade in belastenden Lebenssituationen kann es hilfreich sein, nicht erst nach monatelanger Wartezeit ein Gesprächsangebot in Anspruch nehmen zu können.
Auch wenn für bestimmte psychische Erkrankungen grundsätzlich eine kassenfinanzierte Psychotherapie infrage kommt, kann die Begleitung in meiner Praxis eine wertvolle Unterstützung sein, um die Zeit bis zum Beginn einer bewilligten Therapie zu überbrücken. In dieser Zeit können bereits Stabilisierung, Orientierung und erste hilfreiche Schritte im Umgang mit den aktuellen Belastungen erfolgen.
Trauerbegleitung gehört hingegen grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher in der Regel ausschließlich privat finanziert.
Steuerliche Absetzbarkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre steuerliche Beratung.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Einige private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag einen Teil der Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme.
Hinweis zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung bei Heilpraktikern in der Regel nicht. In Ausnahmefällen kann eine Kostenerstattung im Rahmen eines sogenannten Systemversagens geprüft werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Da die Voraussetzungen und die Entscheidungspraxis der Krankenkassen unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, sich frühzeitig direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.